Geben Sie bei unterschriftsgestützten Zahlungsverfahren die Zahlungskarte erst aus der Hand, wenn Sie die Unterschrift auf dem Beleg mit der auf der Karte verglichen haben. Bei Karten mit EMV-Chip lassen Sie bitte den EMV-Chip online realtime beim Entstehen der Transaktion auslesen und die PIN-Nummer vom Karteninhaber eingeben. Eine Unterschrift kann dann entfallen.
Vergleichen Sie stets den Ausdruck Ihres Bezahlterminals mit den Daten auf der Zahlungskarte. Stimmen Name, Kartennummer (letzten 4 Stellen auf dem Beleg-Ausdruck des Terminals) und Verfallsdatum auf Karte und Kartenterminalausdruck überein?
Weitere Tipps zum sicherheitsbewussten Umgang mit bargeldlosen Zahlungsmitteln und Hintergrundinformationen gibt eine anschauliche Informationsbroschüre der Zentralen Geschäftsstelle für Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Diese finden Sie zum Download unter: https://www.kartensicherheit.de/files/polizeiliche_kriminalpraevention_gewerbe-handel1.pdf
PCI DSS steht für Payment Card Industry Data Security Standard und umfasst die weltweiten Sicherheitsmaßnahmen der Kartenorganisationen. Diese Sicherheitsstandards werden immer weiter verbessert und der Bedrohungslage angepasst.
Um die Kartendaten ihrer Kunden zu schützen, sind alle Händler mit Kreditkartenakzeptanz zur Einhaltung des PCI DSS und zum regelmäßigen Nachweis der PCI-Konformität verpflichtet.
Gerne helfen wir Ihnen zu unseren Hotlinezeiten weiter.
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 06154/638-200