SEPA steht für Single Euro Payments Area und bezeichnet einen einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum. Dazu zählen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen und andere Staaten und Gebiete wie Mayotte, Monaco, Schweiz, Saint-Pierre, Miquelon, San Marino und die britischen Inseln Guernsey, Jersey und Isle of Man (Stand April 2016).
Das SEPA-Lastschriftverfahren löst die nationale Lastschrift ab. Rechnungsbeträge können damit sowohl innerhalb Deutschlands als auch grenzüberschreitend eingezogen werden. Anstelle der Kontonummer und Bankleitzahl werden beim SEPA-Lastschriftverfahren die internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC angegeben. Als Einzugsermächtigung einer SEPA-Lastschrift erteilt der Zahlungspflichtige ein SEPA-Lastschriftmandat. Mit diesem Mandat stimmen Zahlungspflichtige zu, dass der Zahlungsempfänger den entsprechenden Betrag per Lastschrift einziehen darf und dieser damit vom Konto abgebucht wird.
Händler müssen darauf achten, beim SEPA-Lastschriftmandat einen einheitlichen Text zu verwenden. Muster-Formulare für die Mandatstexte sind auf der Seite der Deutschen Kreditwirtschaft erhältlich. Auf dem Beleg wird die SEPA-Lastschrift als Euro ELV bezeichnet. Die SEPA-Lastschrift eignet sich besonders für termingerechte wiederkehrende Zahlungen.