So wie jeder Fahrzeughalter ein Autokennzeichen braucht, kann im Rahmen der SEPA-Bestimmungen künftig nur noch mit einer Gläubiger-Identifikationsnummer bargeldlos bezahlt werden. Deshalb schreiben wir unsere Kunden derzeit an und bitten sie, uns ihre Gläubiger-ID zukommen zu lassen. Andernfalls ist die fristgerechte Umstellung des Terminals auf eine erfolgreiche SEPA Abwicklung im elektronischen Zahlungsverkehr gefährdet.
Wer noch nicht über eine Gläubiger-ID verfügt, kann diese einfach bei der Deutschen Bundesbank über das Online-Formular unter https://extranet.bundesbank.de/scp/ beantragen.
